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VwGH 17. 6. 2010, 2008/07/0130 (Landwirtschaft)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/112ZfV 2011, 99 Heft 1 v. 7.3.2011

Stmk BienenzuchtG: § 22 (zum Schutz der heimischen Bienenzucht ist ausschließlich die Verbreitung der Carnica Rasse mit allen Stämmen dieser Rasse zulässig; § 22 steht mit Art 18 B-VG nicht im Widerspruch)

§ 24 Abs 1 (Verwaltungsübertretung)

EGV: Art 28 (Verbot mengenmäßiger Einfuhrbeschränkungen und Maßnahmen gleicher Wirkung)

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