ApG: § 9 Abs 1 (Apothekenkonzession, antragsbedürftiger Bescheid; Präzisierung der Betriebsstätte während des Verfahrens zulässig)
§ 9 Abs 2 (ebenso; Bestimmung des Standortes, kein Mitspracherecht der Nachbarapotheker)
§ 10 Abs 1 Z 2 (Bedarf an einer neuen öffentlichen Apotheke)