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VwGH 9. 9. 2009, 2007/10/0021 (Apothekenwesen)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/29ZfV 2011, 55 Heft 1 v. 7.3.2011

GehaltskassenG 2002: § 30 (Meldeverpflichtung für Tatsachen, die für Anfall und Einstellung der Familienzulage von Bedeutung sind; Fristen für diese Meldungen sind materiell-rechtliche Fristen)

§ 36 Abs 6 (Anspruch auf Familienzulage bei verspäteter Meldung iSd § 30 erst ab nächstfolgendem Monatsersten)

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