MRK: Art 8 Abs 1 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, Begriff, Eingriff, Ehegattin und zwei Kinder mit Aufenthaltstitel in Österreich)
Art 8 Abs 2 (ebenso, Interessenabwägung, prekärerer Aufenthalt aufgrund Asylantrages, Möglichkeit eines Familienlebens im Kosovo, Überwiegen des öffentlichen Interesses an geordnetem Fremdenwesen)