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AsylGH 21. 9. 2010, A2 413322-2/2010 (Verwaltungsverfahren)

JudikaturAsylgerichtshofZfV 2011/21ZfV 2011, 47 Heft 1 v. 7.3.2011

AVG: § 71 Abs 1 Z 1 (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Fristversäumnis mit Rechtsnachteil durch unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, Rechtsvertreter, Erfordernis eines geeigneten Kontrollsystems, Fristvormerkungen; fehlendes Kontrollsystem, mangelnde Sorgfalt bei der Ermittlung des tatsächlichen Zustellzeitpunktes, besondere Sorgfaltspflicht bei rechts- und sprachunkundigen Vertretenen, kein bloß minderer Grad des Versehens)

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