MRK: Art 3 (Folterverbot; hohe Eingriffsschwelle, reale Gefahr; keine außergewöhnlichen Umstände, mittelgradige depressive Erkrankung bei posttraumatischer Belastungsreaktion, Behandlungsmöglichkeiten und Angehörige in der Ukraine)
Art 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens)