AsylG 2005: § 5 Abs 1 (Zuständigkeit eines anderen Staates, Zurückweisung eines Antrages auf internationalen Schutz)
§ 29 Abs 5 (Verfahren in der Erstaufnahmestelle, Einvernahme zur Wahrung des Parteiengehörs)
§ 40 (Verfahren vor dem AsylGH, Neuerungsverbot)