B-VG: Art 139 Abs 1 letzter Satz (Verordnungsprüfung, Individualantrag, Legitimation, keine; unmittelbare Betroffenheit in Rechten; Prüfung anhand der Beschwerdeausführungen; mangelnde Darlegung hinsichtlich des Entwicklungsprogramms; Antrag auf Aufhebung eines Entwicklungsprogramms und eines Flächenwidmungsplanes einer Nachbargemeinde; keine Rechtsbetroffenheit einer Nachbargemeinde durch den Flächenwidmungsplan, zumutbarer Umweg; Bekämpfung eines Bewilligungsbescheids nach UVP-G als Partei nach § 19 Abs 3 UVP-G vor VwGH oder als Liegenschaftseigentümerin nach § 19 Abs 1 Z 1 UVP-G vor VfGH)