PostG 1997: § 4 Abs 5 idF BGBl I 2006/2 (Universaldienst; Universaldienstkonzept; Bedachtnahme auf alle Universaldienst betreffenden Maßnahmen; Filialnetzkonzept; Schließung von Postämtern, Voraussetzungen; Einbindung der Gemeinden verhältnismäßig; mögliche Erarbeitung von Alternativkonzepten; Überprüfung durch Bundesminister; bescheidmäßige Untersagung von Postamtsschließungen; Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes)