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VfGH 16. 12. 2009, B 298/09 (Polizeirecht)

JudikaturVfGHZfV 2010/1904ZfV 2010, 1115 Heft 6 v. 5.1.2011

SPG: § 13 Abs 1 (Kanzleiordnung; automationsunterstützt verarbeitete personenbezogene Daten der Kriminalpolizei sind nicht dem inneren Dienst zuzurechnen; daher allenfalls sofortige Löschung nach Interessenabwägung; hier: Daten bei der Kriminalpolizei nach Verfahrenseinstellung durch die Staatsanwaltschaft)

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