Tir GVG 1996 idF LGBl 2005/85: § 6 Abs 1 lit a (Genehmigungsvoraussetzungen; Rechtserwerb darf weder dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung oder Stärkung eines leistungsfähigen Bauernstandes noch dem öffentlichen Interesse an der Schaffung oder Erhaltung eines wirtschaftlich gesunden land- oder forstwirtschaftlichen Grundbesitzes widersprechen; hier: Schaffung von Miteigentum)
VfGH 1. 7. 2009, B 2262/07