FPG: § 2 Abs 4 Z 11 (Ausweisung; begünstigter Drittstaatsangehöriger; Ehemann einer freizügigkeitsberechtigten EWR-Bürgerin; Eheschließung im Inland; keine Zuständigkeit der Sicherheitsdirektion als Berufungsbehörde; Verletzung im Recht auf den gesetzlichen Richter)
§ 9 Abs 1 (ebenso)