DSG 2000: § 1 Abs 2 (Wirtschaftsdaten; Auskunftsbegehren der Finanzmarktaufsicht an Wertpapierfirma; Kundendaten; Interessenabwägung)
MRK: Art 8 (Wirtschaftsdaten; Auskunftsbegehren der Finanzmarktaufsicht an Wertpapierfirma; Kundendaten; Prüfung des Eingriffes auch auf Eignung und Verhältnismäßigkeit)