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VfGH 16. 12. 2009, B 298/09 (Datenschutz)

JudikaturVfGHZfV 2010/1859ZfV 2010, 1101 Heft 6 v. 5.1.2011

DSG 2000: § 1 Abs 1 (Anspruch auf Geheimhaltung personenbezogener Daten)

§ 1 Abs 2 (Beschränkungen nur zur Wahrung überwiegender berechtigter Interessen)

§ 1 Abs 3 (Grundrecht auf Löschung unzulässigerweise verarbeiteter Daten; aus Art 8 und 13 MRK können keine weiteren Ansprüche abgeleitet werden)

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