Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter idF BGBl I 2007/111: § 19 Abs 1 (Beschluss einstweiliger Maßnahmen gegen einen Rechtsanwalt; Voraussetzungen)
Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter idF BGBl I 2007/111: § 19 Abs 1 (Beschluss einstweiliger Maßnahmen gegen einen Rechtsanwalt; Voraussetzungen)