WRG 1959: § 99 Abs 1 lit c (Wasserversorgungsanlagen, ausgenommen Bewässerungsanlagen; Zuständigkeit des LH in erster Instanz; Voraussetzungen)
§ 101 Abs 3 (LH kann seine Zuständigkeit mittels Betrauung an die BH delegieren; Betrauung mit der Durchführung des Bewilligungsverfahrens umfasst nicht automatisch auch Betrauung mit der Vornahme der Kollaudierung; Berufung auf Betrauung ist erforderlich)