VVG: § 11 Abs 1 (Kosten der Vollstreckung; Tragung durch den Verpflichteten; Vorschreibung keine Vollstreckungsverfügung, keine Beschränkung der Berufungsgründe; nur zwischenzeitige Entfernung der vom Bauauftrag erfassten Bauten und Wiederaufstellung kein Hindernis für Vollstreckung, Kostentragungsverpflichtung ausgelöst)
VwGH 25. 3. 2010, 2009/05/0290