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VwGH 29. 4. 2010, 2008/21/0044 (Verwaltungsverfahren)

JudikaturVwGHZfV 2010/1810ZfV 2010, 1071 Heft 6 v. 5.1.2011

AVG: § 66 Abs 2 (Behebung des angefochtenen Bescheides und Zurückverweisung, wenn Sachverhalt so mangelhaft ist, dass die Durchführung oder Wiederholung einer mündlichen Verhandlung unvermeidlich erscheint; Ausnahmecharakter dieser Bestimmung)

§ 66 Abs 4 (Entscheidung in der Sache durch Berufungsbehörde außer dem in Abs 2 erwähnten Fall)

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