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VwGH 23. 4. 2010, 2009/02/0057 (Verwaltungsstrafrecht)

JudikaturVwGHZfV 2010/1791ZfV 2010, 1066 Heft 6 v. 5.1.2011

VStG: § 51h Abs 4 (Schluss der Verhandlung, Abstandnahme von der Bescheidverkündung wegen ausdrücklicher Zustimmung zur schriftlichen Bescheiderlassung)

AVG: § 67g (Erlassung des Bescheides, mündliche Verkündung; keine Rechtsverletzung bei Unterlassung der Verkündung nach ausdrücklicher Zustimmung zur schriftlichen Bescheiderlassung)

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