VwGG: § 28 Abs 1 Z 4 (Inhalt der Beschwerde; Beschwerdepunkt; Verletzung in konkret zu bezeichnendem subjektiven Recht; kein Recht, gesetzmäßige Lenkerauskunft erteilt zu haben)
VwGH 23. 4. 2010, 2010/02/0078
In der Beschwerde wird als Beschwerdepunkt wird geltend gemacht: "Rechtswidrigkeit des Bescheidinhaltes durch unrichtige Anwendung bzw Auslegung der Bestimmung des § 103 Abs 2 KFG, wodurch ich in meinem Recht eine dieser Bestimmung entsprechende Lenkerauskunft durch Übermittlung des Schreibens vom 7. 7. 2008 erteilt zu haben, verletzt worden bin."