ASVG: § 67 Abs 10 (Haftung für Beitragsschulden; Pflichten des Beitragsschuldners; "den Vertretern auferlegte Pflichten"; Vorliegen einer Pflichtverletzung ist vom Amts wegen zu prüfen)
§ 114 Abs 2 (Haftung wegen Nicht-Abführung einbehaltener Dienstnehmerbeiträge; nicht vorliegend, wenn tatsächlich keinerlei Zahlungen an die Dienstnehmer geleistet wurden)