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VwGH 29. 4. 2009, 2007/10/0209 (Sozialhilfe)

JudikaturVwGHZfV 2010/1739ZfV 2010, 1043 Heft 6 v. 5.1.2011

Stmk SozialhilfeG: § 4 Abs 1 (Rechtsanspruch auf Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes, sofern dieser nicht ausreichend aus eigenen Mitteln und Kräften bestritten werden kann; Maßgeblichkeit des Zeitraumes ab Antragstellung; Sozialhilfeträger muss allenfalls in Vorlage treten, wenn der Hilfebedürftige die aus seinem Vermögen erzielbaren Mittel nicht so rechtzeitig erlangen kann, dass keine Gefährdung des Pflegebedarfes eintritt)

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