Sbg SozialhilfeG: § 8 Abs 2 Z 2 idF LGBl 2002/10 (Einsatz der eigenen Mittel; als nicht verwertbar gilt das Vermögen zur Deckung von Bestattungskosten nur bei Hilfeempfängern ab dem 65. Lebensjahr)
VwGH 23. 2. 2009, 2005/10/0173
Die von der bf Partei angestrebte Auslegung des § 8 Abs 1 Sbg SHG, wonach Vermögen zur Deckung von Bestattungskosten bei Hilfeempfängern, die das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls als nicht verwertbares Vermögen zu gelten hätte, verbietet sich sowohl aufgrund des Wortlautes des § 8 Abs 2 Z 2 Sbg SHG als auch aufgrund der systematischen Verklammerung mit Abs 1. Auch die Gesetzesmaterialien (AB 342 BlgSbgLT, 12. GP 2), in denen die Neufassung des § 8 Abs 2 Sbg SHG nur erwähnt wird, bieten keinen Anhaltspunkt für die von der bf Partei präferierte Auslegung. Abweisung.