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VwGH 29. 1. 2009, 2005/10/0103 bis 0105 (Sozialhilfe)

JudikaturVwGHZfV 2010/1733ZfV 2010, 1041 Heft 6 v. 5.1.2011

Stmk SozialhilfeG: § 31 Abs 1 lit a (Rückersatzpflicht des Sozialhilfeträgers gegenüber demjenigen, der einem Hilfebedürftigen Hilfe geleistet hat)

§ 31 Abs 2 letzter Satz (im Antrag auf Rückersatz ist die finanzielle Hilfebedürftigkeit des Hilfeempfängers durch schlüssiges Vorbringen glaubhaft zu machen,

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