PrivatradioG (Pr-G): § 19 Abs 3 (Werbung; kumulatives Erfordernis der Erkennbarkeit und eindeutige Trennung durch akustische Mittel; Beurteilung vom Gesichtspunkt des durchschnittlichen Hörers; Trennungsmittel; keine Erkennbarkeit durch zwischengeschaltete Eigenwerbung und Gewinnspiel)
VwGH 22. 4. 2010, 2006/04/0060