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VwGH 23. 4. 2010, 2009/02/0269 (Kraftfahrwesen)

JudikaturVwGHZfV 2010/1716ZfV 2010, 1034 Heft 6 v. 5.1.2011

KFG: § 45 Abs 1 Z 4 (Probefahrten; Überlassen des Fahrzeuges mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg an einen Kaufinteressenten für die Dauer von bis zu maximal 72 Stunden; Probefahrtunterbrechung)

Seite 1034


§ 45 Abs 1a (Abstellen eines Fahrzeuges mit Probefahrtkennzeichen auf Straße mit öffentlichem Verkehr im Zuge einer Probefahrtunterbrechung; Kennzeichnungspflicht mit Bescheinigung gemäß § 102 Abs 5 lit c nur bei Probefahrten gemäß Abs 1 Z 4)

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