GewO 1994: § 32 Abs 1 Z 1 (sonstige Rechte von Gewerbetreibenden; Erbringen von Leistungen anderer Gewerbe in geringem Umfang, die eigene Leistungen wirtschaftlich sinnvoll ergänzen; Baumeister; Fliesenarbeiten)
§ 99 Abs 1 (Baumeister; Berechtigungsumfang; Aufzählung typischer Befugnisse)