FPG: § 9 Abs 1 Z 2 (Entscheidung über Berufungen; Zuständigkeit der Sicherheitsdirektionen; Verfassungsbestimmung)
§ 56 Abs 1 (Ausweisung von Fremden mit einem Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt-EG" oder "Daueraufenthalt - Familienangehöriger"; Gefährdungsprognose; Richtlinie 2003/109/EG wurde durch § 56 in innerstaatliches Recht umgesetzt)