NAG: § 72 (Aufenthaltsbewilligung aus humanitären Gründen; besonders berücksichtigungswürdige Gründe; ua aus Art 8 MRK direkt abzuleitender Anspruch; Eingehung einer Ehe mit einem österreichischen Staatsbürgers nach Ablauf des Visums; kein besonderer Ausnahmefall; keine Relevanz einer Bestätigung über die erfolgte Antragstellung, dass die Betroffene gemäß § 31 Abs 4 Fremdengesetz 1997 bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens zum Aufenthalt im Bundesgebiet der Republik Österreich berechtigt sei)