NAG: § 72 (Aufenthaltsbewilligung aus humanitären Gründen; besonders berücksichtigungswürdige Gründe; ua aus Art 8 MRK direkt abzuleitender Anspruch; kein besonderer Ausnahmefall trotz siebzehnjährigen Aufenthalts, Vorliegens einer Beschäftigung und Ehe mit österreichischer Staatsbürgerin; Stellung mehrfacher Asylanträge, Abschluss der Ehe während seines unsicheren Aufenthalts, früheres Eingehen einer Aufenthaltsehe)