NAG: § 21 Abs 1 (Verfahren bei Erstanträgen; Auslandsantragstellung)
§ 72 (Aufenthaltsbewilligung aus humanitären Gründe in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen, nicht vorliegend; Aufrechterhaltung des Privat- oder Familienlebens im Sinn des Art 8 EMRK; Eingehen einer Ehe mit österreichischen Staatsbürgerin nach Erlassung der Ausweisung während seines unrechtmäßigen Aufenthaltes)