Tir FLG 1996: § 12 Abs 1 (Feststellung des Besitzstandes; Überprüfung des Eigentums und der sonstigen Rechtsverhältnisse an den Grundstücken aufgrund der Eintragung im Grundbuch und der Berücksichtigung der Rechte dritter Personen)
Tir FLG 1996: § 12 Abs 1 (Feststellung des Besitzstandes; Überprüfung des Eigentums und der sonstigen Rechtsverhältnisse an den Grundstücken aufgrund der Eintragung im Grundbuch und der Berücksichtigung der Rechte dritter Personen)