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VwGH 15. 4. 2010, 2006/06/0203 (Berufliche Vertretungen und freie Berufe)

JudikaturVwGHZfV 2010/1619ZfV 2010, 981 Heft 6 v. 5.1.2011

ZTG: § 6 Abs 1 (fachliche Befähigung, Nachweis; Absolvierung eines entsprechenden Studiums, praktische Betätigung, Ablegung der Ziviltechnikerprüfung; Antragsteller, der Befähigung durch österreichisches Diplom nachweist und Praxis durch Bescheinigung einer deutschen Architektenkammer; Anwendung der EWR-Architektenverordnung)

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