MinroG: § 119 Abs 4 (Bewilligung von Bergbauanlagen; Gefährdung von Sachen, keine bei bloßer Minderung des Verkehrswertes; Waldflächen, keine Behauptung einer Substanzvernichtung)
VwGH 22. 4. 2010, 2009/04/0119, 0277
Gemäß § 119 Abs 4 MinroG ist eine bloße Minderung des Verkehrswertes nicht als - gemäß Abs 3 Z 4 dieser Bestimmung einer Bewilligung entgegenstehende - Gefährdung von dem Bewilligungswerber nicht zur Benützung überlassenen Sachen anzusehen. Der Nachbar im Verfahren zur Genehmigung einer Bergbauanlage kann daher nur den Schutz seines Eigentums vor Vernichtung der Substanz geltend machen; einer solchen ist allerdings der Verlust der Verwertbarkeit gleichzuhalten, der bereits dann anzunehmen ist, wenn die nach der Verkehrsauffassung übliche bestimmungsgemäße Sachnutzung oder Verwertung ausgeschlossen ist (VwGH 12. 9. 2007, 2005/04/0115 = ZfVB 2008/727).