Wr BehindertenG: § 40 Abs 1 (Hauptwohnsitz, Mittelpunkt der Lebensbeziehungen; volljährige, unter Sachwalterschaft stehende Behinderte, kein "abgeleiteter" Wohnsitz)
Seite 978
§ 40 Abs 2 (Sonderregelung für Hauptwohnsitz minderjähriger Behinderter)
Wr BehindertenG: § 40 Abs 1 (Hauptwohnsitz, Mittelpunkt der Lebensbeziehungen; volljährige, unter Sachwalterschaft stehende Behinderte, kein "abgeleiteter" Wohnsitz)
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