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VwGH 13. 4. 2010, 2008/05/0096 (Baurecht)

JudikaturVwGHZfV 2010/1597ZfV 2010, 971 Heft 6 v. 5.1.2011

Wr BauO: § 69 Abs 2 (Abweichung von den Bebauungsvorschriften, keine Verminderung der Bebauung der Nachbargrundstücke, keine wesentliche Abweichung; keine den Flächenwidmungsplan oder Bebauungsplan unterlaufende Tendenz)

§ 69 Abs 6 (Ansuchen auf Bewilligung der Abweichungen, Widerspruch zu Flächenwidmungsplan und des Bebauungsplanes, keine unwesentliche Abweichung, Abweisung; Überschreitung der Gebäudehöhe an Hoffronten)

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