EFZG: § 6 (Unabdingbarkeit der Arbeitnehmerrechte; Nichtigkeit der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses bei vereinbarter Wiedereinstellung nach Gesundschreibung)
ASVG: § 4 Abs 1 Z 1 ASVG (Vollversicherungspflicht für Dienstnehmer)
§ 11 Abs 2 (Ende der Pflichtversicherung; Verlängerung der Pflichtversicherung; einvernehmliche Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses während des Krankenstandes des Arbeitnehmers bei vereinbarter Wiedereinstellung nach Gesundschreibung)