EFZG: § 6 (Unabdingbarkeit der Arbeitnehmerrechte steht einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses während eines Krankenstandes nicht entgegen)
ASVG: § 11 Abs 2 (Ende der Pflichtversicherung; Verlängerung der Pflichtversicherung; einvernehmliche Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses während des Krankenstandes des Arbeitnehmers)