ALSAG: § 3 Abs 1 Z 3 idF BGBl I 2003/71 (dem Altlastenbeitrag unterliegt das Verwenden von Abfällen zur Herstellung von Brennstoffprodukten; keine verfassungsrechtlichen Bedenken)
§ 10 Abs 1 Z 3 (Feststellungsbescheid, ob eine beitragspflichtige Tätigkeit vorliegt)