Zunächst zum Titel der Monographie: Unter Jagdschäden werden hier nicht Schäden durch die Ausübung der Jagd oder durch jagdbare Tiere im Jagdgebiet verstanden, sondern Schäden an der Jagd, konkret aber nur solche Schäden an der Jagd, die durch Bau, Bestand und Betrieb von Straßen und Eisenbahnen entstehen. Wann liegt überhaupt ein Schaden an der Jagd vor? Wann und aufgrund welcher Grundlage sind derartige Schäden zu entschädigen? Und: Wer ist Adressat der Entschädigung? Dies sind Fragen, die Kerschner in 40 Seiten beantwortet. Auf den übrigen Seiten gibt Kerschner in einem Anhang I. die Entschädigungsnormen (auf Bundesebene: Auszüge aus ABGB, EisbG, EisbEG und BStG, auf Landesebene Auszüge jeweils aus den Landesstraßengesetzen) wieder. Ein Anhang II. enthält die hier relevanten Teile der Jagdgesetze der Länder. Im Vorwort weist Kerschner darauf hin, dass die Untersuchung auf einer von ihm verfassten Studie beruht und dass er "wegen der geringen wissenschaftlichen Durchdringung des Jagdrechts vielfach auch Neuland betreten" musste. Zweiterem ist durchaus zuzustimmen, wobei Kerschner nicht nur Neuland betrat, sondern teils auch neue Wege geht. Trotz der in der Tat spärlichen einschlägigen Literatur fand aber beispielsweise der Aufsatz von Gerhard Anderluh, Jagdrecht und Grundeigentum (ÖJZ 1984, 630) keinen Eingang in die Studie, wobei gerade dieser Autor beispielsweise bei der Frage, ob Jagdpächter Nebenberechtigte iSd § 5 EisbEG sind, Stütze für Kerschners Auffassung (S 21) gewesen wäre.