BDG 1979: § 38 Abs 1 (Versetzung, Zuweisung einer dauernden Verwendung bei anderer Dienststelle, Projektarbeitsplatz)
§ 40 Abs 2 Z 3 (Abberufung ohne Zuweisung einer neuen Verwendung, qualifizierte Begründungspflicht, Ersatzarbeitsplätze im gesamten Ressortbereich)