B-VG: Art 60 Abs 3 (Wahl des Bundespräsidenten, passives Wahlrecht; Ausschluss der Mitglieder solcher Familien, die ehemals regiert haben)
Art 140 Abs 1 letzter Satz (Gesetzesprüfung, Inidvidualantrag, Legitimation, keine; zumutbarer Umweg; Bundespräsidentenwahl, Einbringung eines Wahlvorschlags und Bekämpfung einer allfälligen negativen Entscheidung)