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VfGH 1. 12. 2009, B 1455/08 (Menschenrechtskonvention, Artikel 6)

JudikaturVfGHZfV 2010/1517ZfV 2010, 899 Heft 5 v. 29.10.2010

Keine Verletzung der Garantien des Art 6 EMRK, insb im Hinblick auf die Entsendung von Beisitzern der zuständigen Ärztekammer und des Hauptverbandes in die jeweilige Landesschiedskommission (vgl § 345a, § 346 ASVG) bzw in die Bundesschiedskommission und die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Mitglieder.

VfGH 1. 12. 2009, B 1455/08

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