VO (EG) 1782/2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der GAP: Art 40 Abs 2 (Härtefälle; bei Betroffenheit des gesamten Bezugszeitraumes durch höhere Gewalt oder außergewöhnliche Umstände ist der Referenzbetrag auf Basis der Zahlungen für 1997 bis 1999 zu berechnen; Ermittlungsverfahren, falls der Behörde Unterlagen fehlen)
VwGH 17. 2. 2010, 2007/17/0207