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VwGH 18. 2. 2010, 2009/07/0050 (Verwaltungsverfahren)

JudikaturGemeinderechtZfV 2010/1474ZfV 2010, 882 Heft 5 v. 29.10.2010

AVG: § 63 Abs 3 (Berufung hat Bescheid zu bezeichnen, gegen den sie sich richtet)

AgrarVG 1952: § 7 Abs 2 (im Agrarverfahren können Bescheide auch durch Auflage zur allgemeinen Einsicht während einer bestimmten Dauer erlassen werden; der Verständigung von der Auflage zur allgemeinen Einsicht eines Zusammenlegungsplanes kommt keine Bescheidqualität zu)

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