AVG: § 18 Abs 4 idF BGBl I 2008/5 (jede schriftliche Erledigung hat ua die Bezeichnung der Behörde zu enthalten; Beurteilung anhand des äußeren Erscheinungsbildes nach objektiven Gesichtspunkten)
VwGH 18. 3. 2010, 2008/07/0229, 0234
1. Im Kopf des angef "Bescheides" finden sich die Bezeichnungen "Das Land Stmk - Amt der Stmk LReg" und "Umwelt- und Anlagenrecht". Der Beginn des Spruches wurde folgendermaßen formuliert: "Über die Berufung (des Mühlconsortiums, vertreten durch…). gegen den B des Bgm von G vom 9. 7. 2007, (GZ), wird wie folgt entschieden:". Die Fertigungsklausel lautet: "Mit freundlichen Grüßen Der Leiter der Fachabteilung iV: Mag. E M H eh."