AVG: § 39 Abs 2 (Führung des Ermittlungsverfahrens von Amts wegen)
§ 45 Abs 3 (Gewährung von Parteiengehör zu den Ergebnissen der Beweisaufnahme; nicht eingeräumt)
§ 60 (Bescheidbegründung; klare Zusammenfassung der Ergebnisse eines Ermittlungsverfahrens, die bei der Beweiswürdigung maßgebenden Erwägungen und die darauf gestützte Beurteilung; nicht vorliegend)