AVG: § 13 Abs 8 (verfahrenseinleitender Antrag, Änderung in jeder Lage des Verfahrens, wenn das Wesen der Sache nicht geändert und die sachliche Zuständigkeit nicht berührt wird; Vermeidung eines Abweisungsgrundes, Reduktion der Gebäudehöhe eines Traktes um 0,4 m)
VwGH 25. 3. 2010, 2007/05/0025