AVG: § 68 Abs 1 (Abänderung und Behebung von Bescheiden von Amts wegen, "entschiedene Sache"; Vergleichsbescheid bei Mehrfachanträgen, letzter materieller Bescheid, zwischenzeitliche mehrfache Lageänderung, doppelte Änderung des Sachverhaltes, zuerst maßgebliche Änderung, dann Überholung der ersten Änderung, keine entschiedene Sache, Kosovo)
AsylG 1997: § 7 (Asylgewährung)