VStG: § 44a Z 1 (Straferkenntnis, Spruch; Konkretisierung der Straftat; Angabe der Tatzeit durch Datum und Uhrzeit "gegen 17.50 Uhr" bei Übertretung des GSpG ausreichend; keine Gefahr hinsichtlich Doppelbestrafung und Verteidigungsrechten)
VwGH 12. 3. 2010, 2010/17/0017